Entlastungsbetrag

Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Wenn Sie Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen haben, können Sie monatlich einen Entlastungsbetrag von 125,00 EUR für folgende Leistungen geltend machen: § Pflegesachleistungen durch die Sozialstation – unsere Teamleitung berät Sie vorab.

Betreuung und Entlastung: Angebote, mit denen wir im Rahmen der Nachbarschaftshilfe pflegebedürftige Personen betreuen und Angehörige entlasten: spazieren gehen, zum Arzt begleiten, Karten spielen, Musik hören, vorlesen, Bücher anschauen usw.

  • Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Gruppenangebote für Menschen mit Demenz

Wenn Sie Leistungen nach Pflegegrad 2 – 5 bekommen, können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags der Pflegesachleistung für die Entlastungsangebote verwenden